Bandscheiben-Forum

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> Akupunktur, Neue Qualifikation
Hansi
Geschrieben am: 15 Feb 2005, 19:27


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
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Angefügtes Bild

dies wird in 10 tagen offiziell bekannt gegeben. Damit Ihr es wisst, hab ich es schon mal eingestellt.

Hansi
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Gartengnom
Geschrieben am: 16 Feb 2005, 08:00


Boardmechaniker
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Hallo Hansi,

hochinteressant. DAnke....

Hab auch schon meine guten Erfahrungen mit Akkupunktur gemacht. Sogar ne Zahnop! Statt Spritzen, Akkupunktur. Hab keine Schmerzen gehabt.

Selbst mein KK bietet es an. Dann ist man als Patient auch ein wenig abgesichert. Klasse.

Ein weiterer Schritt nach vorne.

Liebe Grüße

Sylvie
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focki
Geschrieben am: 27 Feb 2005, 20:37


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Hallo Hansi :winke
Habe dazu eine Frage.
Woran erkenne ich als Patient
ob mein Arzt dieses Gütesiegel,
oder Qualitätssiegel besitzt?
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Hansi
Geschrieben am: 28 Feb 2005, 11:51


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
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:D

Hallo Focki,

das Gütesiegel ist brandneu. Es werden im Moment noch nicht viele haben. Wenn es ein Arzt hat, dann ist das Zeichen wie Du es hier im Beitrag oben siehst, an oder in der Praxis ausgehängt.
Bis dahin ist immer noch das B-Diplom ein Auswahlkriterium. Auch alle mit B-Diplom müssen, wenn Sie dieses Siegel führen wollen eine erneute Prüfung ablegen.

Gruß

Hansi
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focki
Geschrieben am: 28 Feb 2005, 11:57


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Danke Hansi :winke
nun bin ich wieder etwas klüger, :D
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Hansi
Geschrieben am: 19 Apr 2006, 10:12


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
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NEUIGKEIT!

Wie einer Pressemitteilung der DPA zu entnehmen ist haben Kassenpatienten
mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen künftig Anspruch auf eine Akupunkturbehandlung. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss gestern mit.
Akupunktur zur Linderung von Migräne sowie Spannungskopfschmerzen werden jedoch nicht anerkannt.

Hansi :winke
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parvus
Geschrieben am: 20 Apr 2006, 11:15


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Huhu Hans,

gibt es dazu auch einen Link??

Würde mir dies nämlich gerne ausdrucken :z

:winke Parvus
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Harro
Geschrieben am: 20 Apr 2006, 11:18


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Aber sicher gibts nen Link :P

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23865

Stets zu Diensten :winke
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Bobbylein
Geschrieben am: 20 Apr 2006, 11:43


Dummschnacker
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Huhu!

Leider steht in diesem Link nicht alles, den es müssen noch Details geklärt werden, sodass diese Behandlung noch nicht sofort einzusetzen ist. So jedenfalls laut dpa.

Bobby
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Harro
Geschrieben am: 25 Apr 2006, 09:54


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Moin ihrs,
es it nicht alles Gold was glänzt :r
Einschränkungen bei der Akupunktur als Kassenleistung.
QUOTE
Entscheidung mit Beigeschmack: Akupunktur wird Kassenleistung

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen haben künftig einen bedingten Anspruch auf Akupunktur als Kassenleistung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf. "Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Wir legen jedoch Wert darauf, dass hierbei hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden", so G-BA-Chef Dr. Rainer Hess. Von der Akupunktur als Regelleistung der Krankenkassen kann jedoch nicht ohne Vorbehalte gesprochen werden. Vielmehr haben unterschiedliche Standpunkte und Interessen der Ärzte und Krankenkassen zu einem Kompromiss geführt, der seine Schattenseiten nicht verbergen kann.

Reine Akupunktur weiter nur als Privatpatient

Die Akupunktur wird damit nicht als Leistung für sich, sondern lediglich als Bestandteil eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzeptes Kassenleistung. Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV), wo die Akupunktur meist als Einzelleistung versichert ist, müssen Kassenpatienten also weitere Voraussetzungen erfüllen. Wie eine "umfassende Schmerztherapie" dabei auszusehen hat, ließ der G-BA offen. In der Folge werden Kassenpatienten, die bei ihrer Genesung ausschließlich auf Akupunktur zurückgreifen möchten, diese weiterhin aus eigener Tasche zahlen müssen. Des Weiteren ist die Akupunktur für Kassenpatienten auf die beiden Indikationen Rücken- und Knieschmerzen begrenzt. Andere Behandlungsfelder wie Spannungskopfschmerzen und Migräne bleiben als Kassenleistung weiterhin ausgeschlossen. Jahrelange Studien der Krankenkassen mit positiven Zwischenergebnissen münden damit in einem Minimalergebnis für Kassenpatienten.

Umfassende Studien zur Wirkung der Akupunktur

Die Entscheidung des G-BA basiere auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden. Laut G-BA liege den Studienergebnissen zufolge die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM, "echte" Akupunktur) bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen nicht wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur, bei der bewusst "falsche" Punkte gestochen wurden. Beide Akupunkturformen zeigten jedoch deutlich bessere Erfolge als die Standardtherapie. Bei der Behandlung von Schmerzen des Kniegelenkes waren die Schein-Akupunktur und die "echte" Akupunktur in ihrer Wirkstärke in den meisten Studien annähernd vergleichbar. Beide waren zudem der Standardtherapie ebenfalls
deutlich überlegen. Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der Migräne wurden zwischen der Behandlung mit beiden Akupunkturformen und der Standardtherapie zur Vorbeugung dieser Beschwerden keine Unterschiede festgestellt, so der G-BA. Für diese Erkrankung könne die Akupunktur deshalb nicht als Kassenleistung anerkannt werden.

Ärzte bangen um zusätzliche Einnahmequelle

Bis zuletzt hat sich die ärzltiche Seite im Entscheidungsgremium G-BA gänzlich gegen die Übernahme von Akupunktur als Kassenleistung ausgesprochen. Der jetzige Beschluss darf damit als Kompromiss gewertet werden. Warum aber sind gerade die Ärzte gegen die Übernahme der Akupunktur als Kassenleistung? Immerhin bieten sie die Akupunktur in ihren eigenen Behandlungszimmern an und verdienen mit ihr. Die Antwort darauf könnte im kaufmännischen Bereich zu finden sein. In Deutschland vertrauen derzeit schätzungsweise zwei Millionen Patienten auf die Akupunktur. Sie gehört damit zu den bevorzugten Behandlungsformen, wenn die Schulmedizin keine ausreichenden Ergebnisse erzielt. Würde die Akupunktur nun nicht mehr als Privatleistung abgerechnet, sondern als Regelleistung der Kassen flächendeckend Eingang in die nach Punktwerten bestimmte Vertragsarzt-Honorierung finden, droht der Preisverfall. Zu groß könnte die Gefahr sein, dass die knapp bemessenen Honorarbudgets für Kassenärzte eine bislang lukrative zusätzliche Einnahmequelle zum versiegen bringen.


Quelle,© 2006 kkdirekt

Harro :winke
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