Bandscheiben-Forum

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> Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit
Harro
Geschrieben am: 29 Mai 2005, 16:52


Internet-Tramp
*****

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Moin moin Bandis,
aus aktuellem Anlass und weil es immer schwieriger wird eine Reha durchzusetzen
hab ich mal die Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit - Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates rausgesucht. (Aktueller Stand März 2005).
Vorweg aber erstmal grundsätzlich dieses:
QUOTE
Abc der Gutachtenkriterien

absehbare Zeit (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI), ein Zeitraum von bis zu drei Jahren
Abwenden einer wesentlichen Verschlechterung, dass durch die Rehabilitationsleistung eine weitere, nicht nur geringfügige oder nicht nur kurzzeitige Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten verhindert werden kann. Dabei kommt es nicht auf ein rentenrechtlich relevantes Absinken der Leistungsfähigkeit an.
Behinderung:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Empfehlungen zur sozialmedizinischen Begutachtung enthalten unter anderem:

    * Leitlinien zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen (BfA 2003) siehe auch weitere Leitlinien unter www.bfa.de

 
Erwerbsfähigkeit, die Fähigkeit Versicherter, unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihnen nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens bieten, Erwerbseinkommen zu erzielen.

    * erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, dass durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen innerhalb von drei Jahren mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist.

    * volle Minderung der Erwerbsfähigkeit:
      Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    * teilweise erwerbsgemindert: Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Teilhabe:
Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

    * die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

    * Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.

    * die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

    * die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

  voraussichtlich, dass der angestrebte Erfolg mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
  wesentliche Besserung, eine nicht nur geringfügige oder nicht nur kurzzeitige Steigerung der durch gesundheitliche Beeinträchtigungen geminderten Leistungsfähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben , eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit liegt nicht vor, wenn:
      * nur eine Linderung des Leidens oder eine sonstige Erleichterung in den Lebensumständen erreicht oder

    * volle Erwerbsminderung bestehen bleibt, unbeschadet der Sonderregelungen für Versicherte in einer Werkstatt für behinderte Menschen


Und nun zu den Leitlinien im PDF-Format zum Download:
Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit - Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates Kurzfassung

Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit - Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates

Ich hoffe das für den einen oder anderen ein Vorteil daraus wird.

Harro :smoke :winke

PS. Nur ein gut informierter Patient ist ein guter Patient. :P
Aber kein gehorsamer. :total
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bertolt
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 11:14


Neu hier
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Interessant, aber wo finde ich so was für die LVA?

Danke
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Elke
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 14:17


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Hallo Harro,

dank für den Tip, wird gleich runtergeladen.

Bertolt,

diese Leitlinie gilt für die LVA, egal wo Du wohnst.
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Mandy
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 23:10


Ich bin gesund, ich bin gesund, ich bin gesund....
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Nur schade das dies alles für Privat Versicherte (leider bin ich das) nicht gilt.
Da gibts keine bezahlte Reha.
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