Versorgungsamt |
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Geschrieben von: Administrator |
Mittwoch, den 25. Oktober 2006 um 00:00 Uhr |
Das Versorgungsamt ist zuständig für die Vergabe eines Grades der Behinderung (GdB)
Einen Erstantrag beim Versorgungsamt kann jeder stellen, der mit seinen körperlichen Gebrechen einem gleichaltrigen gesunden Menschen benachteiligt ist. Die Beeinträchtigungen müssen mindestens ein halbes Jahr bestehen, um Berücksichtigung zu finden. Hierzu gibt es auch Ausnahmen! In einer MDE/GdB-Tabelle sind alle zu berücksichtigenden Behinderungen aufgeführt und mit dem Grad der Behinderung ausgeschrieben. Schwere und Umfang der Behinderung/Krankheit führen zu differenzierten Bewertungen.
Sicherlich werden Sie sich fragen, welche Vor- und Nachteile Ihnen das Ganze bringt? Zunächst einmal beschert Ihnen ein GdB ab 25% einen Freibetrag bei der Steuererklärung. Dabei muss eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegen. Der Freibetrag gliedert sich wie folgt:
Grad der Behinderung Pauschbetrag in EURO
Daneben gibt es eine Reihe von anderen Vergünstigungen, die natürlich wiederum an Bedingungen geknüpft sind, wie:
Ab einem GdB von 50 sind Sie schwerbehindert, unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz und haben damit Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Dieses fördert unter anderem die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Berufsleben und berät Arbeitgeber und Schwerbehinderte.
Gleichstellung:
Wichtige Informationen, viele Tipps, Links zu Anträgen, Musterschreiben zu Antrag, Widerspruch und Klage finden Sie auf unserer CD
welche in unserem Basar online bestellt werden kann.
Für den Fall des Widerspruches oder gar Klage empfehlen wir einen Rechtsbeistand. Dieses können sein:
Quelle: Patienten-Informationen, SGB
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Juni 2012 um 05:12 Uhr |